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Wie werde ich zur Meisterprüfung zugelassen?
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in
dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung
ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen
Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer
nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen
Rechtsverordnung bestanden hat.
- Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere
Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem
zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung
ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei
Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer
Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei
mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit
anzurechnen.
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine
Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der
Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der
Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
Die Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- Teil I: Praktische Prüfung
- Teil II: Fachtheoretische Prüfung
- Teil III: Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche
Prüfung
- Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung
Die Handwerkskammern in Bayern bieten Lehrgänge an, die auf die
Prüfungen vorbereiten. Das komplette Lehrgangsangebot der bayerischen
Kammern finden Sie in der Lehrgangsdatenbank.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu Gebühren und Kosten
der Meisterprüfung, sowie zu Teilnahmebedingungen und
Prüfungsvorschriften gibt es auf den jeweiligen Internetseiten der
bayerischen Handwerkskammern.
Ansprechpartner
in meiner Nähe
Noch Fragen? Die Ansprechpartner Ihrer Handwerkskammer helfen Ihnen
bei allen Fragen rund um die Meisterprüfung im Handwerk gerne weiter.
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Richard Zierer, Tel. 089 5119-260, zierer@hwk-muenchen.de
Handwerkskammer für Schwaben
Dieter Schmid, Tel. 0821 3259-1322, dschmid@hwk-schwaben.de
Handwerkskammer für Unterfranken
Andrea Sitzmann, Tel. 0931 30908-54, a.sitzmann@hwk-ufr.de
Handwerkskammer Niederbayern·Oberpfalz
Gabriele Moser, Tel. 0941 7965-138, gabriele.moser@hwkno.de
Handwerkskammer Mittelfranken
Heinrich Schübel, Tel. 0911 5309-254, Heinrich_Schuebel@hwk-mittelfranken.de
Handwerkskammer für Oberfranken
Manfred Nöttling, Tel. 0921 910-126, manfred.noettling@hwk-oberfranken.de
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