Fördermöglichkeiten / BAföG

Werbungskosten
Soweit Sie über ein eigenes Einkommen verfügen und somit lohnsteuer- bzw. einkommenssteuerpflichtig sind, können alle Aufwendungen, die Ihnen beim Besuch einer beruflichen Bildungs-maßnahme entstehen, in der Regel als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Darüber hinaus bieten sich für viele folgende Möglichkeit einer Förderung:
Meister-BAföG
Begabtenförderung
Bildungsprämie
Mit dem Thema Förderung hat sich auch die Stiftung Warentest beschäftigt.
Den Bericht mit der Übersicht über die bundesweiten Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
Leifaden: Weiterbildung finanzieren
online seit 26. Jul 2006, aktualisiert am 05. Jan 2012