Fördermöglichkeiten / BAföG

Bildungsprämie

Werbungskosten
Soweit Sie über ein eigenes Einkommen verfügen und somit lohnsteuer- bzw. einkommenssteuerpflichtig sind, können alle Aufwendungen, die Ihnen beim Besuch einer beruflichen Bildungs-maßnahme entstehen, in der Regel als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.


Darüber hinaus bieten sich für viele folgende Möglichkeit einer Förderung:

  Meister-BAföG
 
  Begabtenförderung
 
  Bildungsprämie



Mit dem Thema Förderung hat sich auch die Stiftung Warentest beschäftigt. 
Den Bericht mit der Übersicht über die bundesweiten Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
 
  Leifaden: Weiterbildung finanzieren 


online seit 26. Jul 2006, aktualisiert am 05. Jan 2012

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